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Wecklein 1888, p. 276
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erstes Stasimon, welches besonders in den Ephymnien den Charakter des
ὕμνος δέσμιος hat.
,, Apollon beraubt uns unseres Rechtes, indem er uns diesen Flüchtling entzieht, der uns zur Sühne des Muttermords zukommt und dem unser grauser Gesang gilt. Denn
SO hat das Schicksal bestimmt,
dafs wir die Mörder verfolgen und peinigen. Drum weil Umsturz von Häusern unser Los ist, haben die Götter des Lichts keine Gemeinschaft mit uns und Feste der Freude sind uns versagt. Dafür sind die Götter dieser traurigen Sorge überhoben und brauchen sich nicht mit Blutbefleckten zu befassen. Wir verfolgen den Mörder und stürzen ihn von der Höhe seines Ruhms. Er wird, ohne dessen in seiner Geistesnacht inne zu werden, von der Stimme des Volkes verurteilt und allgemeine Mifsachtung umnachtet sein Haus (vgl.
Cho. 53 ff.
,
Ag. 463 ff.
). So steht es fest:
Geniessen wir auch nicht die Ehre, den oberen Göttern gesellt zu sein, so haben doch die Sterblichen die vom Schicksal gegebene Satzung, auf der unser altheiliges Amt beruht, zu fürchten und zu verehren." Wenn man aus den drei Ephymnien schliefsen darf, wird jedes der drei ersten Strophenpaare von einem Stoichos, die Ephymnien und das vierte Strophenpaar von dem Gesamtchore vorgetragen.
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Wecklein 1888, p. 280
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Schol.
τὸν ὑπὸ Μοιρῶν καὶ θεῶν τετελεσμένον. Die Mören haben die Satzungen der Erinyen festgesetzt, das junge Göttergeschlecht hat sie bestätigt.
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Wecklein 1888, p. 280
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καίπερ τάξιν ἔχουσα ὑπὸ χθόνα καὶ δυσήλιον κνέφας. Vgl. zu
Cho. 990
.
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Wecklein 1888, p. 280
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drittes Epeisodion. Athena erscheint und nachdem sie sich von der Chorführerin und Orestes den Sachverhalt hat darlegen lassen (gleichsam die
ανάκρισις oder
προδικασία), entschliefst sie sich den Fall durch einen neuen Gerichtshof entscheiden zu lassen. Nach 407 könnte man glauben,
dafs Athena wie im Aias des Sophokles auf dem
θεολογεῖον auftrete. Da sie aber am Schlusse dieser Scene abgeht, um sich in die Stadt zu begeben, und später (569) auf der gewöhnlichen Bühne auftritt (vgl. 738), so
mufs man annehmen, dafs sie auch hier auf dem
λογεῖον, nicht in der Höhe
erscheint. Sie kommt von der linken Seite.
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2
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Wecklein 1888, p. 280
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ἀπὸ Σκαμάνδρου wie
πρό σωθεν (fern am Skamander): vgl. zu
Ag. 543
.
καταφθατουμένη:
κατακτωμένη·
κυρίως δὲ τὸ ἐκ προκαταλήψεως Hesych. Vgl.
φθ (
ο)
α-
τήσει:
φθάσει κτήσασθαι ebd. Das Wort kommt nur an unserer Stelle vor, wo die Erklärung
κατακτωμένη dem Sinne gut entspricht. Die Ableitung von
φθάνω scheint unrichtig. Gemeint ist das Gebiet von Sigeion, wo Athena einen Tempel hatte (
Herod. V 95
). Nach der Darstellung des
Aschylos wurde das Land schon im trojanischen Kriege den Söhnen des Theseus (und der Athena) zugesprochen. Es verhält sich mit diesem uralten Besitztitel ähnlich wie mit dem aus Homer abgeleiteten Anspruch auf Salamis. Als gegen Ende des siebenten Jahrh. v. Chr. attische Kolonisten unter Anführung des Olympioniken Phrynon sich in Sigeion festgesetzt hatten und die Mytilenäer Sigeion als ihr Eigentum zurückforderten, machten ihnen die Athener gegenüber geltend,
dafs ihnen und allen Hellenen, welche Menelaos in der Ahndung des Raubes der Helena unterstützt hätten,
ebenso viel Recht auf das Gebiet von Troas zukomme wie den Äoliern (
Herod. V 94
). Ein Zweikampf des Pittakos und des Phrynon sollte den Streit entscheiden. Phrynon unterlag. Als der Krieg trotzdem fortdauerte, wurde Periander von Korinth von beiden Parteien zum Schiedsrichter
erwählt. Dieser entschied, beide Teile sollten das Land behalten, das sie besäfsen. So kamen die Athener in den vollen Besitz des
Landes (
Herod. V 95
,
Strabon
XIIIp. 600
,
Diog. L. I 74
) und die Meinung des Schol., dafs Äschylos mit unserer Stelle die Athener aufreize, wieder auf Sigeion Anspruch zu machen, scheint unbegründet.