Und für immer gilt mein Spruch:
510
Ehre fromm des Rechts Altar!
Tritt ihn nicht,
Lüstern nach schnödem Gewinne, mit frevelndem
Fuß; denn Strafe verfolgt dich,
Deiner harrt ein würdig Ziel!
515
Darum verehre der Aeltern geheiligtes Haupt
Jeder, und achte,
Wenn seinem Haus Fremde nah'n,
Heilig das Recht des Gastes!
Vierte Strophe.
Eumenides. Aeschylus. Johann Jakob Christian Donner (Translator). . .