mvp-comment-191-1
Wecklein 1888, p. 276
mvp-comment-191-2
erstes Stasimon, welches besonders in den Ephymnien den Charakter des
ὕμνος δέσμιος hat.
,, Apollon beraubt uns unseres Rechtes, indem er uns diesen Flüchtling entzieht, der uns zur Sühne des Muttermords zukommt und dem unser grauser Gesang gilt. Denn
SO hat das Schicksal bestimmt,
dafs wir die Mörder verfolgen und peinigen. Drum weil Umsturz von Häusern unser Los ist, haben die Götter des Lichts keine Gemeinschaft mit uns und Feste der Freude sind uns versagt. Dafür sind die Götter dieser traurigen Sorge überhoben und brauchen sich nicht mit Blutbefleckten zu befassen. Wir verfolgen den Mörder und stürzen ihn von der Höhe seines Ruhms. Er wird, ohne dessen in seiner Geistesnacht inne zu werden, von der Stimme des Volkes verurteilt und allgemeine Mifsachtung umnachtet sein Haus (vgl.
Cho. 53 ff.
,
Ag. 463 ff.
). So steht es fest:
Geniessen wir auch nicht die Ehre, den oberen Göttern gesellt zu sein, so haben doch die Sterblichen die vom Schicksal gegebene Satzung, auf der unser altheiliges Amt beruht, zu fürchten und zu verehren." Wenn man aus den drei Ephymnien schliefsen darf, wird jedes der drei ersten Strophenpaare von einem Stoichos, die Ephymnien und das vierte Strophenpaar von dem Gesamtchore vorgetragen.
mvp-comment-192-1
Wecklein 1888, p. 276
mvp-comment-192-2
Nicht unpassend ist die Bemerkung des
Schol.
:
ἐπεὶ ὑπὲρ τῆς μητρὸς Ὀρέστου ἀγωνίζονται, οἰκείως τὴν μητέρα ἑαυτῶν ὀνομάζουσιν.
mvp-comment-193-1
Wecklein 1888, p. 276
mvp-comment-193-2
Νύξ: zu 69.
ποινὰν (abstr. pro concr.)
ἀλαοῖσι καὶ δεδορκόσιν steht prädikativ
zu
μέ.
ἀλαοῖσι καὶ δεδορκόσιν, Schol.
ζῶσι καὶ θανοῦσιν. Vgl. 391.
mvp-comment-194-1
Wecklein 1888, p. 276
mvp-comment-194-2
ἄτιμόν με τίθησιν d. i. macht mich rechtlos.
mvp-comment-195-1
Wecklein 1888, p. 276
mvp-comment-195-2
πτῶκα
κτἑ., den feigen Flüchtling (vgl.
πτώσσοντας ὑφ᾽ Ἕκτορι
Hom. Η 129
), der nach Fug und Recht als Reinigungsmittel des Muttermords herhalten
mufs, also uns nicht entzogen werden darf. Zu 292. Mit
κύριον vgl.
κύριοι 127.