182-532.
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erstes Epeisodion. 1. Szene (182—239): Danaos und der Koryphaios. Danaos kündigt das Nahen des Königs an und gibt seinen Töchtern Verhaltungsmaß- regeln. 2. Szene (240 - 349): Pelas- gos und die Vorigen. Die Danaiden erklären ihre Herkunft von Argos und erflehen als ungerecht Ver- folgte den Schutz des Argivischen Königs. Dieser ist bedenklich wegen der schweren Folgen, welche die Zusage des Schutzes für sein Land haben kann. 3. Kommos (350-422): Fortsetzung der Bitte. 4. Chorikon (423-446), welches das Nachsinnen des Königs zu Gunsten der Da- naiden zu wenden sucht. 5. Dialog des Königs, des Koryphaios und des Danaos (447-532): Der König offenbart seinen Entschluß die Entscheidung dem Volke anheim- zugeben.
350-422.
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Kommos, in welchem die Gründe für und gegen erörtert werden. Auf jede Strophe und Antistrophe des Chors folgen fünf Trimeter des Königs; nur den Ab- schluß der Partie bilden 11 Tri- meter. im
370.
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Der König lehnt die Ver- pflichtung den Schutzflehenden Beistand zu leisten für seine Person ab und verweist die Bitte an das Volk der Argiver. Damit wird der größere Umfang und das
μέγεθος des Dramas vorbereitet. Von dem Schutzfehenden
δωμάτων
ἐφέστιος auch Eum. 580, 672. Vgl. unten 512
ἐφέστιον
θεῶν.
371.
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τὸ
κοινὸν
μιαίνεται
πόλις (die Gemeinde wird in ihrer All- gemeinheit angetastet) ist das Passiv zu
τῇ
πόλει
τὸ
κοινὸν
μιαίνειν. Burges vermutet
πόλεως.
372.
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ξυνῇ,
κοινῇ: diese jonische Form auch Sieb. 76 und in einer Chorpartie Soph.
Αi. 180.
ἄκη, Sühne, Genugtuung.
373.
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ὑπόσχεσιν
κραίνειν, ein end- gültiges Versprechen geben.
374.
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κοινώσας, nämlich
κραίνοιμ'
ἄν oder
κρανῶ.
375.
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Die Danaiden lehnen es ab, daß sich der König als bloßen Beamten des Volkes hinstelle, in- dem sie nach orientalischer Auf- fassung die absolute Macht des Königtums (l'état c'est moi, Soph. Ant. 738
οὐ
τοῦ
κρατοῦντος
ἡ
πόλις
νομίζεται;) geltend machen.