genossen haben Frieden geschlossen unter folgenden Bedingungen
und ihn Stadt für Stadt beschworen.
stehen, sie wie von alters her zu besuchen, dort zu opfern
und die Orakel zu befragen und zu dem Zwecke Gesandte hin
zuschicken, auch niemandem dabei ein Hindernis in den Weg
gelegt werden, weder zu Lande noch zur See.
ganz Delphi soll unabhängig sein mit dem Rechte der Selbst
besteuerung und eigener Gerichtsbarkeit über Land und Leute
wie von alters her.
genossen der Athener einerseits und den Lakedämoniern und
den Bundesgenossen der Lakedämonier anderseits fünfzig Jahre
ohne Gefährde unverbrüchlich gehalten werden zu Lande wie
zur See.
Waffengewalt anzuwenden oder sich List oder ähnlicher Mittel
zu bedienen, soll weder den Lakedämoniern und deren Bundes
genossen gegen die Athener und deren Bundesgenossen, noch
den Athenern und deren Bundesgenossen gegen die Lake
dämonier und deren Bundesgenossen gestattet sein, etwaige
Streitigkeiten unter ihnen sollen vielmehr im Wege Rechtens
ausgetragen werden. Die Lakedämonier und ihre Bundes
genossen sollen Amphipolis den Athenern herausgeben, die
Bewohner aller von den Lakedämoniern an die Athener heraus
gegebenen Städte aber berechtigt sein, mit Hab und Gut ab
zuziehen, wohin sie wollen. Die nach dem Ansatz des AristeideS
tseuernden Städte sollen unabhängig sein, die Athener aber
und ihre Bundesgenossen ihnen nach Abschluß deS Friedens
keine Truppen in feindlicher Absicht ins Land schicken, wenn
sie die Steuer zahlen. Es sind dies Argilos, StageiroS,
Akanthos, Skolos, OlynthoS und Spartolos. Sie brauchen
sich keinem der beiden Bündnisse anzuschließen, weder dem
Lakedämonischen noch dem Athenischen; wenn sie sich aber
freiwillig dazu bereitfinden lassen, so dürfen die Athener sie
als Bundesgenossen annehmen. In Mekyberne, Sane und
Singos soll es bei der bestehenden Verfassung bleiben, ebenso
wie in Olynthos und Akanthos. Die Lakedämonier und ihre
Bundesgenossen sollen Panakton den Athenern, die Athener
aber den Lakedämoniern Koryphasion, Kothera, Methone,
Pteleon und Atalanta abtreten, auch alle Lakedämonier heraus
geben, die sich in Athen oder sonstwo innerhalb ihres Macht
bereichs in Kriegsgefangenschaft befinden. Auch sollen sie
den in Skione belagerten Peloponnesiern und allen in Skione
befindlichen, von Brasidas dahin geschickten Bundesgenossen der
Lakedämonier freien Abzug gewähren und alle Bundesgenossen
der Lakedämonier freilassen, die sich in Athen oder sonstwo
innerhalb des Machtbereichs der Athener in Kriegsgefangen
schaft befinden. Ebenso sollen auch die Lakedämonier und
ihre Bundesgenossen alle Athener und deren Bundesgenossen
freilassen, die sich bei ihnen in Gefangenschaft befinden. Mit
Skione, Torone, Sermyle und den etwa sonst noch von ihnen er
oberten Städten mögen die Athener nach Gutdünken verfahren.
Die Athener und ihre Bundesgenossen sollen den Frieden
den Lakedämoniern gegenüber Stadt für Stadt beschwören
und die aus jeder Stadt Schwörenden den ortsüblich höchsten
Eid leisten. Der Eid aber soll also lauten: Ich will den
Vertrag und den Frieden gewissenhaft halten ohne Gefährde.
In gleicher Weise sollen die Lakedämonier und ihre Bundes
genossen den Athenern gegenüber schwören. Beide Teile
haben den Eid alljährlich von neuem zu leisten.
Isthmus, in Athen auf der Burg und im Amyklaion in Lake
dämon.
so soll es beiden nach dem Eide unbenommen sein, das
offen und ehrlich zur Sprache zu bringen, um, falls beide,
Athener und Lakedämonier, damit einverstanden sind, in
dieser Beziehung eine Änderung des Vertrags herbeizu
führen."
History of the Peloponnesian War. Thucydides. Theodor Braun (Translator). Leipzig. 1917.
Sponsored by University of Leipzig.
Funding provided by European Social Fund Saxony.