Lakedämonier und ihre Bundesgenossen unter diesen Bedingungen, auf
welche alle Städte geschworen haben:
und den Gott befragen und heilige Sendungen schicken nach väter- 2
licher Weise wer da will, zu Wasser und zu Lande, ungefährdet. Das,
Heiligthum aber und der Tempel des Apollo zu Delphi und Delphi
selbst sollen ihr^ eigenen freien Gesetze haben und an Niemanden
Steuer zahlen und eigene Gerichtsbarkeit haben, die Einwohner über
sich selbst und ihr Land nach Weise der Väter" 18).
und den Bundesgenossen der Athener und den Lakedämoniern und
den Bundesgenossen der Lakedämonier ohne Arglist und Gefährde zu
Wasser und zu Lande."
Lakedämonier und ihre Bundesgenossen gegen die Athener und ihre
Bundesgenossen, noch auch die Athener und ihre Bundesgenossen gegen die
Lakedämonier und ihre Bundesgenossen, auf keinerlei Art und Weise."
sie des Rechts gebrauchen und Eide schwören, wie sie unter einander
vereinbart haben."
Amphipolis zurückgeben."
zurückgeben, sollen die Einwohner ausziehen dürfen, wohin sie wollen,
sie selbst sammt Hab und Gut. Die Städte sollen nur den von
AristideS festgesetzten Beitrag leisten und ihre eigenen
Versassungen behalten. Und vom Abschluß des Friedens an dürfen die
Athener und ihre Bundesgenossen die Städte, wenn sie ihre Steuer leisten,
nicht mit gewaffneter Hand angreifen. Es sind aber diese Städte:
Argilos, Stagciros, Akanthos, Skolos, Olynthos, Spartolos. Diese
sollen neutral sein, weder den Lakedämoniern noch den Athenern
verbündet. Wenn aber die Athener diese Städte überreden können, daß
sie mit ihrem freien Willen in den Waffenbund der Athener treten,
so soll ihnen das erlaubt sein." 3 4
dieselben Freiheiten haben wie die Olynthier und die Akanthier."
Athenern auch Panakton zurückgeben."
Kythera und Methone und Pteleon und Atalante zurückgeben und
dergleichen auch alle Männer, die den Lakedämoniern angehören und zu
Athen oder sonstwo auf Athenischem Gebiet in Gewahrsam sind.
Auch sollen sie die in Skione belagerten Peloponnesier sowie alle
Bundesgenossen der Lakedämonier, die dort sind, freigeben und auch
Alle diejenigen, welche Brasidas dorthin geschickt hat, deßgleichen
auch alle Bundesgenossen der Lakedämonier, die zu Athen oder
sonstwo im Gebiet der Athener in Gewahrsam sind. Gleicher Weise
sollen auch die Lakedämonier und ihre Bundesgenossen die bei ihnen
gefangenen Athener und Bundesgenossen freigeben."
und welche Stadt sonst noch die Athener bereits genommen haben,
über diese und die andern Städte sollen die Athener nach Gutdünken
beschließen."
ihrer Bundesgenossen den Eid schwören. Beide Theile sollen aber
den Eid schwören, der nach der Landessitte der höchste ist, Männer
aus jeder Stadt für sich. Der Schwur soll so lauten: „„Ich werde
diesen Frieden und diese Verträge in Treuen und ohne Arglist
beobachten." " Ebenso sollen auch die Lakedämonier und ihre
Bundesgenossen den Athenern den Schwur leisten, und beide Theile sollen
jedes Jahr den Schwur erneuern."
und auf dem Jsthmos und zu Athen in der Stadt und zu Lakedämon
im Amykläon" 2').
History of the Peloponnesian War. Thucydides. Adolf Wahrmund (Translator). Stuttgart. 1864.
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