zu bestreiken, noch um sie anzuklagen. Denn für uns kann es
sich vernünftigerweise nicht darum handeln, über die Mytilener
zu Gericht zu sitzen, sondern nur darum, einen Beschluß zu
fassen, wie er unserem Interesse entspricht. Selbst wenn ich
der Ansicht wäre, daß sie sich schwer gegen uns vergangen
hätten, würde ich dennoch nicht dafür sein, sie hinzurichten,
wenn es gegen unser Interesse ginge, und wenn ich ihre Hand
lungsweise auch für verzeihlich hielte, würde ich sie ihnen nicht
hingehen lassen, wenn es unserer Stadt zum Schaden gereichte.
Ich meine, wir sollten bei unserem Beschlusse nicht sowohl die
Gegenwart wie die Zukunft im Auge haben. Und wenn Kleon
so bestimmt behauptet, es sei vorteilhaft für uns, sie hinrichten
zu lassen, weil es dann in Zukunft weniger Abfälle geben
würde, so bin ich grade in dieser Beziehung entschieden anderer
Ansicht. Hoffentlich laßt ihr euch durch das Bestechende seiner
Rede nicht verleiten, meinen praktischen Rat von der Hand
zu weisen. Denn da er in seiner Rede mehr den Rechtspunkt
betont, könnte er euch bei eurer augenblicklichen Verbitterung
gegen die Mytilener leicht mit fortreißen. Aber wir führen
ja keinen Prozeß mit den Mytilenern, so daß es nur auf daS
Recht ankäme, sondern es handelt sich für uns darum, so mit
ihnen zu verfahren, wie es unser Interesse erheischt.
History of the Peloponnesian War. Thucydides. Theodor Braun (Translator). Leipzig. 1917.
Sponsored by University of Leipzig.
Funding provided by European Social Fund Saxony.