mvp-comment-216-1
Wecklein 1888, p. 280
mvp-comment-216-2
drittes Epeisodion. Athena erscheint und nachdem sie sich von der Chorführerin und Orestes den Sachverhalt hat darlegen lassen (gleichsam die
ανάκρισις oder
προδικασία), entschliefst sie sich den Fall durch einen neuen Gerichtshof entscheiden zu lassen. Nach 407 könnte man glauben,
dafs Athena wie im Aias des Sophokles auf dem
θεολογεῖον auftrete. Da sie aber am Schlusse dieser Scene abgeht, um sich in die Stadt zu begeben, und später (569) auf der gewöhnlichen Bühne auftritt (vgl. 738), so
mufs man annehmen, dafs sie auch hier auf dem
λογεῖον, nicht in der Höhe
erscheint. Sie kommt von der linken Seite.
mvp-comment-216-3
1
mvp-comment-237-1
Wecklein 1888, p. 283
mvp-comment-237-2
Weder wird er den ihm zugeschobenen Eid annehmen, da der Thatbestand feststeht, noch fällt es ihm ein, uns den Eid zuzuschieben.
Schol.
:
οὕτως, φησί, φανερόν ἐστιν τὸ κατ᾽ αὐτὸν ὡς μήτε αὐτὸν δύνασθαι ὀμόσαι ὅτι οὐκ ἔστι τοιοῦτος μήτε θέλειν ὅρκον ἡμᾶς αὐτῆσαι, εἰ δικαίως αὐτὸν κολάζομεν
. Man hat also nicht an die
διωμοσία, an die Vereidigung der beiden Parteien am Anfang der
ανάκρισις (
Lys. X § 11
ὁ μὲν διώκων ὡς ἔκτεινε διόμνυται ὁ δὲ φεύγων ὡς οὐκ ἔκτεινε
), sondern an die
πρόκλησις εἰς ὅρκον zu denken. Vgl.
Demosth. 39, 4
δίδωσι τὸν ὅρκον· ἡ δὲ δεξαμένη οὐ μόνον . . κατωμόσατο κτἑ.
Allerdings wird
ὅρκον δοῦναι καὶ δέξασθαι auch von gegenseitiger eidlicher Verpflichtung gesagt wie
Herod. VI 23
ὅρκον δοὺς καὶ δεξάμενος
, aber von einer solchen Verpflichtung kann hier nicht die Rede sein.
mvp-comment-238-1
Wecklein 1888, p. 283
mvp-comment-238-2
ἢ (
δικαίως oder
δίκαια)
πρᾶξαι. „Dir ist es nur um das formale Recht zu thun, welches du auf deiner Seite hast, nicht um volle sachliche Gerechtigkeit." Die Erinyen als titanische Naturmächte kümmern sich blofs um die That, nicht um die Beweggründe der That.
mvp-comment-239-1
Wecklein 1888, p. 283
mvp-comment-239-2
τῶν σοφῶν (Neutrum)
οὐ πένῃ, als Göttin der Weisheit.
mvp-comment-240-1
Wecklein 1888, p. 283
mvp-comment-240-2
Dadurch dafs die Eide wegen des Thatbestandes nicht geleistet werden können, soll das Unrecht nicht siegen. Denn es kann sich nicht blofs um den Thatbestand, sondern auch darum handeln, ob ein
δίκαιος φόνος vorliegt oder nicht.
mvp-comment-241-1
Wecklein 1888, p. 283
mvp-comment-241-2
εὐθεῖαν δίκην d. i.
εὐθυδι κίαν: εὐθυδικίαν (
εὐθυδικία)
εἰσιέra wurde von dem Beklagten gesagt, wenn er ohne Einrede gegen die Einführung der Klage (durch
διαμαρτυρία oder
παραγραφή) sich ohne weiteres auf den Prozefs einliefs. Vgl. Meier und Schömann att. Proc. S. 649. Hier sagt die
Erinye:,,Gut, so schreite zum Verhör und entscheide in direkter Verhandlung ohne Rücksicht auf Einreden."
mvp-comment-242-1
Wecklein 1888, p. 283
mvp-comment-242-2
,,Wollt ihr wirklich mir die Entscheidung eurer Anklage
anheimstellen ? ἐπ' ἐμοὶ τρέποιτε,
ἐπιτρέποιτε ἐμοί. Vgl.
Soph. Ant. 1107
δρᾶ νυν τάδ᾽ ἐλθὼν μηδ᾽ ἐπ᾿ ἄλλοισιν τρέπε
.
mvp-comment-243-1
2
mvp-comment-243-2
Wecklein 1888, p. 283
mvp-comment-243-3
σέβουσαι ἀξίαν ἐπάξια, wir verehren ja die würdige nach Verdienst. Vgl.
Ag. 1528
,
Plaut. Poen. V 4, 100
eveniunt digna dignis
.
Uber
επάξια vgl.
Krüger I § 46,
6, 4
.
mvp-comment-244-1
3
mvp-comment-244-2
Wecklein 1888, p. 283
mvp-comment-244-3
ψόγον,
ἔγκλημα Schol.
mvp-comment-245-1
Wecklein 1888, p. 283
mvp-comment-245-2
βρέτας
. .
φυλάσσων wie 243.