Auf diese Forderung des Herolds schickten die Athener
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einen ihrer Herolde an die Böoter und ließen sagen: „sie hätten sich
an dem Heiligthume in Nichts vergangen und würden auch künftig
mit Willen dasselbe nicht verletzen; denn sie seien ja auch von vorn
herein nicht zu einem solchen Zwecke gekommen, sondern vielmehr, um
von dort aus sich derer zu erwehren, die gegen sie Unrecht thäten.
Gemeinsames Gesetz bei den Hellenen sei, daß, wer immer über eine
Landstrecke, sei sie nun größer oder kleiner, die Macht habe, hiemit
auch die Heiligthümer besitze, um ihrer dem Herkommen und den
eigenen Kräften gemäß zu warten; denn auch die Böoter und viele andere
Stämme, so viele ihrer mit Gewalt Andere ausgetrieben, deren Land
sie nun als eigen besäßen ^), hätten jetzt fremde Heiligthümer im
eigenen Besitz, obgleich sie zuerst auch als Feinde in's Land gekommen
seien. Und auch sie würden, selbst wenn sie im Lande jener noch
weitere Eroberungen machen könnten, diese als rechtmäßiges Eigenthum
besitzen, und für jetzt würden sie von da, wo sie jetzt stünden, als von
ihrem Eigenthum, nicht abziehen. Das Wasser zu berühren, habe die
Noth sie gezwungen, und in diese Noth hätten sie sich nicht durch
Uebermuth versetzt; sondern während ihrer Abwehr gegen jene, die
zuerst ihr Gebiet angegriffen, seien sie genöthigt worden, sich desselben
zu bedienen. Es sei aber ganz natürlich, daß eine That, zu der man
durch Krieg oder Noth gezwungen worden, auch bei der Gottheit
Entschuldigung finde. Gewährten ja doch die Altäre sogar für freiwillige
Verbrechen Zuflucht. Frevel aber sei eine Bezeichnung für solche
Vergehen, zu denen Einer nicht gezwungen gewesen sei, und nicht für
solche, wozu Einer im Drang der Noth habe schreiten müssen. Wer
aber, wie Jene, Todte gegen Heiligthümer auszuwehcseln begehre, der
mache sich eines viel größeren Frevels schuldig, als die, welche um
Tempel nicht erkaufen wollen, was nicht geziemt. Und ausdrücklich,
befahlen sie, solle er ihnen sagen, sie würden nicht unter der
Bedingung des Abzugs aus dem böotischen Gebiet — und es gehöre ja
auch gar nicht mehr jenen, was sie selbst sich mit dem Schwerte
erkämpft hätten — sondern nur nach hergebrachter Weise unter dem
Schutze eines Waffenstillstandes ihre Todten abholen."