Athener einen Herold an die Böotier und ließen ihnen sagen,
sie hätten sich an dem Heiligtum nicht vergriffen und würden
daS auch künftig ohne Not nicht tun; seien sie doch auch von
vornherein keineswegs in solcher Absicht gekommen, sondern
nur um sich von dort gegen ihre widerrechtlichen Angriffe zu
verteidigen. Nach griechischem Recht gehörten dem, der ein
Gebiet erobert, sei es groß oder klein, auch die darin befind
lichen Heiligtümer, und er habe sie, soweit es ihm eben möglich
sei, in herkömmlicher Weise zu pflegen. Besäßen doch auch
die Böotier und viele andere in den eroberten Ländern, aus
denen sie die früheren Herren verdrängt, die ursprünglich
fremden Heiligtümer jetzt zu eigen. Auch sie würden, wenn
sie in ihrem Lande noch weitere Eroberungen machen könnten,
diese behalten und seien auch jetzt nicht gewillt, das Stück,
welches sie bereits besäßen und als ihr Eigentum ansähen, zu
räumen. Das Wasser hätten sie nur in der Not angerührt,
in die sie nicht durch eigenen Übermut geraten seien; vielmehr
hätten sie sich nur im Kampfe gegen die Böotier, die ihnen
zuerst ins Land gefallen, gezwungen gesehen, es zu gebrauchen.
Alle Ungebühr aber, zu der man sich im Kriege oder in der .
Not gezwungen sähe, sei selbstvertsändlich auch in den Augen
der Gottheit verzeihlich, wie man ja auch bei unfreiwilligen
Verfehlungen an den Altären Zuflucht finde. Not kenne kein
Gebot, und eine im Notstande begangene Handlung Zsei kein
Verbrechen. Und wenn die Böotier ihnen die Toten nur gegen
Räumung des Tempels herausgeben wollten, so sei das ein
größerer Frevel als ihre Weigerung, die den Toten gebührende
Ehre durch Herausgabe des Tempels zu erkaufen. Sie ver
langten also die bestimmte Zusage, daß ihnen die Abholung
der Toten unter Waffenstillstand in herkömmlicher Weise, nicht
aber unter der Bedingung vorheriger Räumung böotischen
Gebiets gestattet sein solle; überdies seien sie gar nicht mehr
auf böotischem, sondern einem nach Kriegsrecht ihnen gehören
den Gebiete.
History of the Peloponnesian War. Thucydides. Theodor Braun (Translator). Leipzig. 1917.
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