König Dareios, den Söhnen des Königs und Tissaphernes
einen Friedens- und Freundschaftsvertrag unter nachstehenden
Bedingungen. Alle Länder und Städte, welche König Dareios
besitzt oder sein Vater oder seine Vorfahren besessen haben,
sollen weder von den Lakedämoniern noch von deren Bundes
genossen mit Krieg überzogen oder sonstwie in feindlicher Ab
sicht betreten, auch aus diesen Städten weder von den Lake
dämoniern noch von deren Bundesgenossen Abgaben erhoben
werden. Ebensowenig sollen die Lakedämonier oder deren
Bundesgenossen von König Dareios oder Untertanen des Königs
mit Krieg überzogen oder sonstwie als Feinde behandelt werden.
In betreff etwaiger Ansprüche, welche der König gegen die
Lakedämonier oder deren Bundesgenossen, oder die Lakedämonier
oder deren Bundesgenossen gegen den König zu haben ver
meinen, soll es bei dem bewenden, worüber sie sich gütlich mit
einander verständigen werden. Der Krieg gegen die Athener
und ihre Bundesgenossen soll gemeinschaftlich geführt, auch
Frieden nur gemeinschaftlich von beiden geschlossen werden.
Sämtliche Truppen, welche sich auf Ersuchen des Königs im
Gebiete des Königs befinden, hat der König auf seine Kosten
zu unterhalten. Wenn einer der Staaten, welche diesen Ver
trag mit dem Könige geschlossen haben, einen Angriff auf das
Gebiet des Königs machen würde, so sollen die übrigen ihn
daran zu hindern suchen und dem Könige nach Kräften bei
stehen. Und wenn jemand aus dem Gebiete des Königs oder
einem der dem Könige untertänigen Länder einen Angriff auf
das Gebiet der Lakedämonier oder ihrer Bundesgenossen machen
würde, so soll der König ihn daran zu hindern suchen nnd
ihnen nach Kräften beistehen."
History of the Peloponnesian War. Thucydides. Theodor Braun (Translator). Leipzig. 1917.
Sponsored by University of Leipzig.
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