unseren Bundesgenossen in den Austrägen und vor unseren
eigenen Gerichten völlige Rechtsgleichheit zugestehen, und trotz
dem jammern sie noch über das ewige Prozesiseren. Sie be
denken gar nicht, weshalb man anderen Staaten, die auch aus
wärtige Besitzungen haben und ein weit härteres Regiment
über ihre Untertanen führen als wir, solchen Vorwurf nicht
macht. Wer Gewalt brauchen kann, hat eben nicht nötig, die
Gerichte anzurufen. Sie kennen es aber nicht anders, als daß
sie von uns auf gleichem Fuße behandelt werden, und wenn
sie mal bei einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Anord
nung der Regierung auch nur um ein Haarbreit schlechter weg
kommen, als sie es nach ihrer Meinung sollten, so danken sie
uns nicht etwa, daß sie es bei uns immer noch so gut haben,
sondern regen sich über eine solche Kleinigkeit mehr auf, als
wenn wir uns von vornherein um kein Gesetz bekümmert und
einfach vom Rechte des Stärkeren Gebrauch gemacht hätten.
Dann freilich würden sie schon eingesehen haben, daß der
Schwächere sich dem Stärkeren fügen muß. Aber, wie eS
scheint, können die Menschen ein ihnen vermeintlich angetanes
Unrecht schwerer ertragen als die drückendste Herrschaft; denn
dabei glaubt man sich durch seinesgleichen übervorteilt, hierin
dagegen erblickt man höhere Gewalt, die man eben über sich
ergehen lassen muß. Von den Persern haben sie sich ganz
andere Dinge ruhig gefallen lassen, unsere Herrschaft aber ist
ihnen lästig. Kein Wunder, das Joch auf dem Nacken drückt
am meisten. Solltet ihr uns wirklich besiegen und zur Herr
schaft gelangen, so würdet ihr die Liebe, die man euch jetzt auS
Furcht vor uns entgegenbringt, bald genug verlieren, wenigstens
wenn ihr es immer noch so machtet wie damals während der
kurzen Zeit eures Oberbefehls gegen die Perser. Bei euch zu
lande hat man eben andere Gewohnheiten als anderswo, und
obendrein richten sich eure Leute, einer wie der andere, sobald
sie außer Landes sind, darnach so wenig wie nach dem, was
sonst in Griechenland Landesbrauch ist.
History of the Peloponnesian War. Thucydides. Theodor Braun (Translator). Leipzig. 1917.
Sponsored by University of Leipzig.
Funding provided by European Social Fund Saxony.