vor euch auftreten, diese aber gewaltthätige Räuber sind; wir müssen
mm noch zeigen, daß ihr Unrecht thun würdet, sie als
Bundesgenossen auszunehmen. Wenn es nämlich in den Vertragsbestimmungen
heißt, daß es den nicht eingeschriebenen Städten freistehen solle, sich
an die eine oder die andere Partei nach Belieben anzuschließen, so hat
diese Übereinkunft nicht auf diejenigen Anwendung, welche darauf aus
sind. Andern Schaden zuzufügen, sondern nur aus den, welcher fremde
Hilfe sucht, ohne sich selbst seinen Verpflichtungen gegen Andere
entziehen zu wollen, und der denen, welche ihm Schutz gewähren sollen,
wenn diese anders vernünftig sind, nicht statt des Friedens den Krieg
zubringt. Allein in diesen Fall würdet ihr kommen, wenn ihr uns
nicht folgtet; denn ihr würdet nicht nur diese beschützen, sondern auch
uns selbst aus Vertragsgenossen Feinde werden. Natürlich! denn
wenn ihr mit jenen geht, können wir uns jener nicht erwehren, ohne
uns zugleich gegen euch zu wenden. Gerecht handeln werdet ihr aber
nur dann, wenn ihr entweder beide Theile für sich gewähren lasset,
oder wenn ihr mit uns gegen diese zu Felde zieht. Denn mit uns
Korinthern seid ihr durch Verträge verbündet, mit den Kerkyräern
aber habt ihr niemals auch nur einen Vertrag auf kurze Zeit
geschlossen. Fangt nicht damit an, die abgefallenen Bundesgenossen Anderer
aufzunehmen; denn auch wir haben damals, als die Samier von
euch abgefallen sind, und die übrigen Peloponnesier getheilter
Meinung waren, ob man sie unterstützen solle, nicht gegen euch gestimmt,
sondern offen erklärt, daß es einem Jeden zustehen müsse, seine
Bundesgenossen selbst zu bestrafen. Denn wenn ihr jetzt diesen
gewaltthätigen Leuten Aufnahme und Hilfe gewähren wolltet, so würde es
bald geshcehen, daß nicht minder auch eure Bundesgenossen zu uns
übertreten, und ihr hättet dann diese Handlungsweise mehr zu eurem
eigenen als zu unserem Schaden eingeführt."
History of the Peloponnesian War. Thucydides. Adolf Wahrmund (Translator). Stuttgart. 1864.
Sponsored by University of Leipzig.
Funding provided by European Social Fund Saxony.