So herrschte also Zerwürfniß in den Städten, und wo solches
erst später eintrat, da brachte die Kunde von dem, was anderwärts
bereits früher geschehen war, ein höheres Maß der Verderbtheit der
Gesinnung zu Wege, wie sie sich in der Verschmitztheit persönlicher
Angriffe und in unerhörter Art der Rache zeigte. Ja sogar die
gewohnte Bedeutung der Worte, wie sie zur Würdigung der Thaten
dienen, änderte man nach Belieben. Tobsüchtige Verwegenheit galt
als treufreundliche Tapferkeit; in wohlüberlegter Bedächtigkeit sah
man Beschönigung der Feigheit, und besonnenes Maßhalten erschien
als Vorwand der Unmännlichkeit, und wer überall vernünftig handeln
wollte, galt überall als schlafsüchtig; für ein Stück Männlichkeit aber
hielt man es, wenn Einer aufbrauste wie ein Wahnsinniger. Wer
vorsichtig mit sich zu Rathe gehen wollte, schien nur einen anständigen
Vorwand zu suchen, sich ganz aus der Sache zu ziehen. Wer recht
schimpfen konnte, der galt überall als ein zuverlässiger Mann, wer
ihm aber widersprach, der wurde verdächtig. Hatte Einer den Andern
listig zu Fall gebracht, so galt er für klug, für noch tüchtiger aber -
der, reicher rechtzeitig Lunte gerochen hatte. Wer aber von vorn
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herein seine Sache so gestellt Halle, deß er nichts dergleichen bedürfte, i
von dem hieß es, er störe die Freundschaft -und fürchte die Gegner.
Ueberhauvt wurde den: Beifall geschenkt, der den: Andern zuror^m,
wenn dieser ihn: einen Sn^eich svielen sollte, und der Andere eben
dazu aufstachelte, die keine seine Rase hauen. P^arteigenoisenschasi
nxir ein engeres Band, als Verrvandtshc^st, n?ei! jene bereite: war,
rücksichtslos mitzurvagen- denn nicht zum Schirm der Gesetze wurden
dergleichen Verbindungen eingegangen, sondern zum eigenen Vortheil
aus Kosten der bestehenden Einrichtungen, und an die Eide, die sie
unter einander geleistet, banden sie sich nich: sowohl an- Scheu ro:
den: göttlichen Gesetz, als vielmehr im Beivußtsein gemeinsamer
Verbrechen.