Er wies diese Beschuldigungen zunächst als unbegründet
zurück und erklärte sich bereit, vor der Abfahrt, zu der schon
alles eingeleitet war, sich einer gerichtlichen Entscheidung zu
unterwerfen; würde er schuldig befunden, wolle er Strafe
leiden, würde er freigesprochen, im Amte bleiben. Auch bat
er dringend, während seiner Abwesenheit keine Beschuldigungen
gegen ihn anzunehmen, sondern, wenn er schuldig sei, ihn
lieber gleich zum Tode zu verurteilen; jedenfalls sei es rich
tiger, ihn unter solchem Verdacht, bevor darüber gerichtlich
entschieden, nicht an der Spitze eines so bedeutenden Heeres
hinauszuschicken. Seine Feinde fürchteten jedoch, wenn man
ihn jetzt vor Gericht stellte, würde das Heer für ihn ein
genommen und das Volk geneigt sein, ihn frei ausgehen zu
lassen, zum Dank dafür, daß er die Argeier und eine Anzahl
Mantineer bewogen, sich an dem Zuge zu beteiligen. Sie
suchten das deshalb abzuwenden und dadurch zu hintertreiben,
daß sie andere Redner vorschickten, welche beantragen mußten,
ihn jetzt gleich mit abfahren zu lassen und die Untersuchung
bis auf eine bestimmte Frist nach seiner Rückkehr zu ver
schieben. Sie beabsichtigten nämlich, ihn noch schwererer
Vergehen zu beschuldigen, die sie während seiner Abwesenheit
leichter ausfindig zu machen hofften, ihn dann abberufen zu
lassen und ihm nach der Rückkehr den Prozeß zu machen. Es
wurde auch beschlossen, Alkibiades solle abfahren.