Beschuldigungen zu vertheidigen und erklärte sich bereit, der
gerichtlichen Untersuchung, ob er etwas dergleichen wirklich begangen habe,
sich vor der Abfahrt zu stellen — denn die Rüstungen waren bereits
vollendet — und würde er schuldig befunden, so wolle er seine Strafe
leiden, wenn er aber freigesprochen werde, seine Feldherrnstelle weiter
führen. Er beschwor auch die Athener, in seiner Abwesenheit den
Verläumdungen seiner Person keinen Glauben zu schenken, sondern
ihn lieber gleich hinzurichten, wenn er ein Unrecht begangen habe,
und daß es ihrerseits klüger gethan sei, vorher die gerichtliche
Entscheidung eintreten zu lassen, als ihn mit einer derartigen Anklage
belastet zu einem so wichtigen Unternehmen ausziehen zu lassen. Seine
Feinde aber befürchteten, er möchte das Heer auf seiner Seite haben,
wenn der Prozeß jetzt schon Platz greife, und auch das Volk möchte
sich nachgiebig erweisen, indem es ihm deßhalb zu Willen sei, weil
die Argiver und ein Theil der Mantineer sich um seinetwillen dem
Seezug angeschlossen hatten, und so hintertrieben sie es für jetzt und
schoben es auf weiter hinaus, indem sie Andere als Redner anstifteten,
welche sagten, er solle jetzt nur in See gehen und der Unternehmung
-keinen Aufenthalt bereiten; nach seiner Rückkehr solle innerhalb der
Frist einer bestimmten Anzahl Tage seine Sache vor Gericht
abgemacht werden. Sie wollten aber nur zuvor noch größere
Beschuldigungen gegen ihn anbringen, welche sie in seiner Abwesenheit leichter
auszubringen hofften, und ihn dann zurückholen lassen und vor Gericht
stellen. Demnach wurde beschlossen, Alkibiades solle absegeln.
History of the Peloponnesian War. Thucydides. Adolf Wahrmund (Translator). Stuttgart. 1864.
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