„Unsere Stadt haben wir euch übergeben, ihr
Lakedämonier, weil wir auf euer Wort hin vertrauten, nicht vor einem solchen
Gerichte stehen zu müssen, sondern daß es gesetzlicher ausfallen werde,
und wir nahmen eure Bedingungen an, um vor keinen anderen
Richter gestellt zu werden, als vor euch selbst, wie dieß jetzt auch wirklich
der Fall ist, weil wir glaubten, bei euch das billigste Urtheil zu finden.
Nun aber fürchten wir, daß wir uns in Beidem betrogen haben, denn
wir müssen mit Recht argwöhnen, daß es sich hier um das
Schrecklichste handle, und daß ihr nicht den Ruhm billiger Richter
davontragen werdet. Wir schließen das, weil von euch keine Voranklage
gestellt worden ist, gegen die wir uns zu rechtfertigen hätten, sondern
wir selbst haben um die Erlaubniß zum Reden bitten müssen, und
eure Frage ist so kurz, daß unsere Antwort, wenn sie der Wahrheit
1
gemäß ist, uns verurtheilt, und wenn sie unwahr ist,- leicht widerlegt,
werden kann. So sehen wir nach keiner Seite einen Ausweg und sind
genöthigt, von einer Rede unsere Rettung zu hoffen, was auch das
Geziemendste zu sein scheint; denn wer in einer solchen Lage zu reden
unterläßt, zieht sich wohl den Vorwurf zu, daß eine Rede ihn hätte
retten können. Zu dem Andern, was uns bedrückt, fühlen wir aber
nun auch,- wie schwer es uns fallen wird, euch zu überreden. Denn
wären wir einander unbekannt, so könnten wir Beweisgründe
beibringen, die euch fremd wären, und so vielleicht Rettung finden; nun aber
wird Alles, was wir vorbringen, euch bereits bekannt sein, und wir
fürchten nicht sowohl, daß ihr schon im Voraus das Urtheil gefällt
habet, unsere Verdienste seien geringer als die eurigen, und daß ihr
uns eben daraus ein Verbrechen machet, sondern vielmehr, daß ihr
uns andern zu Gefallen vor ein Gericht stellt, welches sein Urtheil
schon gesprochen hat."