„Wir dürfen also nicht im Vertrauen darauf, daß die
Todesstrafe jede Bürgschaft gewähre, einen nachtheiligen Entschluß
fassen, noch auch den Abtrünnigen jede Hoffnung benehmen, daß es eine
Möglichkeit gibt, von ihrem Fehl wieder umzukehren und ihn in
möglichst kurzer Frist wieder vergessen zu machen. Ueberlegt doch, daß bei
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solchem Verfahren eine abtrünnige Stadt, wenn sie die Aussicht auf
Erfolg geshcwunden sieht, gewiß zu einem Vergleiche bereit sein wird,
so lange sie noch im Stande ist, die Kriegskosten zu erstatten und
sonst ihre Steuern zu zahlen. Welche Stadt aber, glaubt ihr wohl,
werde sich bei jenem andern Verfahren nicht noch viel stärker rüsten
als sonst und eine Belagerung bis zum Aeußersten aushalten, wenn
es für sie ganz dieselben Folgen hat, ob sie sich vorher oder nachher
ergibt? Wie aber soll für uns kein Schaden daraus erwachsen, wenn
wir die Kosten einer langen Belagerung tragen müssen, weil wir
jede Aussöhnung zurückweisen, und wenn wir im Fall der Einnahme
eine zerstörte Stadt in die Hände bekommen und für die Zukunft ihrer
Steuerzahlungen verlustig sind? Und auf diesen beruht doch unsere
Kraft gegenüber dem Feinde! Wir dürfen also nicht uns selbst den
größern Schaden zufügen, indem wir als Richter über die Verbrecher
die Sache zu genau nehmen, sondern vielmehr darans sehen, daß wir
bei mäßiger Ahndung für die Zukunft in der Lage bleiben, Städte
unter uns zu haben, die zahlen können, und müssen uns selbst nicht
mit der Strenge der Gesetze, sondern durch Sorgfalt unserer
Vorkehrungen Sicherheit zu schaffen suchen. Thun wir aber davon nicht das
Gegentheil, wenn wir einen sonst freien und mit Gewalt bezwungenen
Staat, der einem natürlichen Zuge folgend durch Abfall seine
Unabhängigkeit herzustellen strebt, wieder unterworfen haben und dann
meinen, wir müßten ihn streng bestrafen? Freie Männer muß man nicht,
wenn sie abgefallen sind, scharf züchtigen, sondern bevor sie noch
abfallen , muß man scharfes Augenmerk haben und seine
Vorsichtsmaßregeln ergreisen, daß sie nicht einmal auf den Gedanken kommen; hat
man sie aber wieder einmal durch Waffen zum Gehorsam bringen
müssen, so soll man sie die Schuld so wenig als möglich empfinden
lassen."