„Von dem aber thun wir das Gegentheil; ja sogar noch
mehr: wenn Einer im Verdacht steht, durch Geld bestochen gleichwohl
das Beste zu rathen, so lassen wir aus Neid wegen dieses Geldgewinns,
von dem doch nur eine unsichere Vermuthung besteht, den offenbaren
Vortheil des Staates dahinsahren. Es ist nun einmal so: das Gute
ohne Umschweife gerade heraus gesagt wird nicht weniger verdächtigt,
als das Schlechte; die Folge davon ist: wie der schlimmste Rathgeber
die Menge durch Betrügereien gewinnen muß, ebenso muß der,
welcher zum Besseren räth, sich erst durch Flunkern Vertrauen gewinnen.
Und so ist es denn bei uns, in Folge der Ueberklugheit, unmöglich,
dem Staate durch grades Vorgehen und ohne Schliche einen Nutzen
zu erweisen. Denn wer offenkundig dem Staate Gutes thut, dem
wird mit dem Verdachte gelohnt, daß er im Geheimen irgendwie
einen noch größeren Gewinn dabei in Aussicht habe. Gleichwohl
müssen wir, trotz diesen Zuständen, wo es sich um die höchsten Dinge
handelt, in dem, was wir reden, weiter sehen, als ihr Kurzsichtigen,
zumal wir für unsere Vorschläge verantwortlich sind, ihr aber als
Zuhörer unverantwortlich. Wenn der Ueberredende und der Zustim-
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mende gleicher Gefahr ausgesetzt wären, so möchtet ihr in eurem
Urtheil wohl bedächtiger sein. So aber straft ihr in eurer Hitze beim
ersten besten Mißlingen einzig und allein die eine Abstimmung dessen,
der euch überredet hat, und nicht eure eigenen, wenn sie auch in großer
Zahl mitgesündigt haben."