„Gegen die, welche die Sache der Mytilenäer zu einer
zweiten Abstimmung gebracht haben, kann ich ebensowenig einen
Tadel finden, wie Lob für die, welche es rügen, daß über so
außerordentlich wichtige Dinge mehrmals berathschlagt werde. Vielmehr muß
ich glauben, daß Eile und leidenshcaftliche Stimmung die größten
Feinde eines klugen Beschlusses seien; denn die eine pflegt aus
Unverstand, die andere aus Ungezogenheit und Kurzsichtigkeit zu
entstehen. Und wer gar dafür einsteht, daß die Rede nicht die Lehrerin
des Handelns sei, der besitzt entweder keine Vernunft, oder er hat
irgend einen eigennützigen Hintergedanken. Unvernünftig ist er, wenn
er sich einbildet, auf irgend eine andere Weise über das belehren zu
können, was noch in der Zukunft und im Dunkel liegt. Seinem
Eigennutz aber dient er, wenn er im Bewußtsein der Absicht, zu
Schmählichem überreden zu wollen, sich nicht zutraut, über Unschönes
schön reden zu können, und dafür nun durch dick aufgetragene
Verleumdung die Gegner auf der Rednerbühne und die Zuhörer zu
verwirren sucht. Die Gefährlichsten aber nun sind die, welche auch
noch die Beschuldigung hinzufügen, als ob die Andern durch Geld
bestochen schöne Reden hielten. Denn wenn sie nur die Anklage des
Unverstandes erheben möchten, so würde Einer, wenn er mit seiner
Ansicht nicht durchdringt, zwar den Ruf der Unverständigkeit, aber
doch nicht den der Ungerechtigkeit davontragen. Wird ihm aber Un-
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ehrlichkeit vorgeworfen, so wird er auch, wenn er seine Ansicht durch
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setzt, verdächtig, nnd setzt er sie nicht durch, so scheint er unverständig'
und unehrlich zugleich. Mit dergleichen wird aber dem Staat schlecht
gedient, denn die Furcht beraubt ihn seiner Rathgeber. Aber sehr
wohl würde er sich befinden, wenn er solche Bürger von der
Rednerbühne ausschließen möchte, denn dann wäre die mindeste Gefahr
vorhanden, sich zu Schlechtem verleiten zu lassen. Der gute Bürger muß
sich nicht durch Abschrecken seiner Gegner als den besseren Redner
zeigen wollen, sondern dadurch, daß er sie sich selbst gleichstellt. Auch
soll ein Staat, in dem es vernünftig hergeht, demjenigen, der die
meisten guten Rathschläge gibt, deßhalb zwar nichts an Ehre zulegen, ihm
jedoch auch nicht die Ehre kürzen, und den, der mit seiner Meinung
nicht durchdringt, soll er nicht nur nicht strafen, sondern nicht einmal
seine Ehre antasten. Dann würde, wer Erfolg hat, gewiß nicht, um
größerer Auszeichnung gewürdigt zu werden, manches auch gegen
bessere Einsicht und nach Gunst reden, und wer durchgefallen ist, würde
ebenso wenig, um derselben Ehre theilhaftig zu werden, die Menge zu
gewinnen streben."