„In Betreff des Tempels und Orakels des Pythischen
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Apollo schlagen wir vor, daß Jeder, der da will, ohne Furcht und
Gefahr nach der Weise der Väter daselbst Zutritt haben soll. Den
Lakedämoniern dünkt dieß also genehm,-und so auch den anwesenden
Bundesgenossen. Die Böoter und Phokier eben dazu durch Herolde
zu vermögen, versprechen sie nach Möglichkeit. In Betreff des
Tempeleigenthums werden wir nach Pflicht und Recht Sorge tragen, daß
wir ausfindig machen, die daran gefrevelt haben, sowohl wir als
auch ihr, und wer sonst von den Andern will, Alle nach den väterlichen
Gesetzen. In Betreff der jetzigen Verhältnisse hat den Lakedämoniern
und den andern Bundesgenossen genehm geschienen: wenn die Athener
den Waffenstillstand eingehen, so sollen sich beide Theile innerhalb
des Gebietes halten, welches sie jetzt besitzen, die Athener einerseits
bei Koryphasion innerhalb Buphras und Tomeus, anderseits auf
Kythera, ohne sich in die Bundesgenossenschaft einzumischen, weder
wir in die ihrige, noch sie in die unsrige; — und die, welche bei
Nisäa und Minoa stehen, sollen die Straße nicht überschreiten, welche
von-dem Thore neben dem Nisostempel nach dem Heiligthum des
Poseidon und von hier gerade auf die Brücke von Minoa zuführt; —
aber auch die Megarer und ihre Bundesgenossen sollen die Straße
nicht überschreiten; — und die Insel (Minoa), welche die Athener
genommen haben, sollen sie behalten, ohne daß sich einer von beiden
Theilen nach der andern Seite einmischt; — ebenso auch Alles, was
sie jetzt im Trözenischen Gebiete besitzen, in der Art und Meise, wie
die Trözenier mit den Athenern vereinbart haben. Und zur See
sollen sie sich in ihrem und ihrer Bundesgenossen Gebiet frei bewegen,
die Lakedämonier aber und ihre Bundesgenossen sollen nicht mit
Kriegsschiffen ausfahren, sondern allein mit Lastschiffen, die nur von
Rudern getrieben werden und bis fünfhundert Talente führen.
Für Herolde und Gesandtschaften mit ihrem Gefolge, so viel dessen
nöthig dünkt, zum Zwecke der Beendigung des Krieges und der
Rechtsentshceidungen, sowohl nach dem Peloponnes, als nach Athen,
soll freier Ab- und Zugang fein, sowohl, zu Land, als zu Wasser.
Ueberläuser sollen während dieser Zeit nicht angenommen werden,
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weder ein Freier, noch ein Sklave, weder von unserer, noch von eurer Seite
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Rechtsentscbeidnngen aber sollt ihr sowohl uns, als wir euch >
gegenüber nach hergebrachter Weise obwalten lassen, so daß
Streitigkeiten nach dem Recht ohne Kampf entschieden werden.- Dieß ist's,
was die Lakedämonier und ihre:Bundesgenossen vorschlagen..Wenn
ihr aber etwas Besseres und Gerechteres wißt als dieß, so kommt nach
Lakedämon und theilt es mit; denn Nichts, was immer Gerechtes ihr
vorbringen möget, werden sie abweisen, weder die Lakedämonier, noch
ihre Bundesgenossen. Wer aber kommt-soll mit Vollmacht kommen,
wie auch ihr von uns verlangt. i Der Waffenstillstand soll aber ein
Jahr dauern." —