„Alles Land des Königs/soweit es in Asien liegt,' soll ihm
verbleiben, und über sein eigenes Land soll der König'verfügen' nach
Gutdünken^ Die'Lakedamonier und ihre Bundesgenossen sollen nicht
in irgend welcher feindlichen Absicht gegen das Land des Königs
ziehen', noch'auch der König gegen das Land der Lakedämonier oder
ihrer Bundesgenossen in irgend einer feindlichen Absicht! Wenn aber
von' den Lakedämoniern oder ihren Bundesgenossen Einer in
feindlicher Absicht gegen-das Land des Königs ziehen sollte) so solleti^die
Lakedämonier und ihre Bundesgenossen es hindern; und wenn Einer
aus dem Lande des Königs in feindlicher Absicht gegen die Lakeda^
monier oder ihre Bundesgenossen auSzieheu sollte) so soll derMnig
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es hindern. Den jetzt, gegenwärtigen Schiffen soll Tissaphernes, dem
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Vertrage gemäß^die Verpflegung liefern, bis die Schiffezdes Königs ^
kommen werden. Den Lakedämoniern und ihren Bundesgenossen
sollieS; wenn^die Schiffe des Königs angekommen sind, freistehen,
ihre Schiffe, wenn; sie ^wollen, in eigene Verpflegung zu nehmen.
Wenn sie aber.von Tissaphernes dje.Verpflegung nehmen wallen, so !>'
soll Tissaphernes sie liefern, und, die Lakedämonier. und ihre. Bundes- i'z
genossen-sollen dann nach Beendigung :des Krieges dem Tissaphernes
das Geld zurückzahlen,- soviel »sie ^erhalten haben. Wenn aber.die
Schiffe des Königs ^?).gekommen .sind, so sollen die, Schiffe ,der
Lakedämonier und ihrer^ Bundesgenossen und die des-Königs.>den
Krieg gemeinsam führen, so wie eS dem Tissaphernes und den
Lakedämoniern'und ihren Bundesgenossen gut dünken wird; und.wollen
sie mit den Athenern Frieden schließen, so soll dieß unter den gleichen
Bedingungen geschehen? , >