und deren Bundesgenossen mit dem Könige und Tissaphernes
ein Bündnis geschlossen. Alle Länder und Städte, welche der
König besitzt oder seine Vorfahren besessen haben, sollen dem
Könige bleiben. Soweit die Athener aus diesen Städten bis
her Gelder oder andere Einnahmen bezogen haben, sollen der
König und die Lakedämonier und deren Bundesgenossen gemein
sam zu verhindern suchen, daß die Athener noch Geld oder
sonst etwas von dort erhalten. Der Krieg gegen die Athener
solt vom Könige und den Lakedämoniern und deren Bundes
genossen gemeinschaftlich geführt, Friede mit den Athenern nur
mit Zustimmung beider Teile, des Königs und der Lakedämonier
und ihrer Bundesgenossen, geschlossen werden. Wenn einer
vom Könige abfällt, so soll er auch von den Lakedämoniern
und deren Bundesgenossen als Feind behandelt, und ebenso
jeder, der von den Lakedämoniern und deren Bundesgenossen
abfällt, vom Könige als Feind behandelt werden."
History of the Peloponnesian War. Thucydides. Theodor Braun (Translator). Leipzig. 1917.
Sponsored by University of Leipzig.
Funding provided by European Social Fund Saxony.