Argiver beschlossen, daß Friede und Waffenbündniß sei zwischen ihnen
aus fünfzig Jahre, mit völliger Gleichheit, indem sie Recht sprechen
lassen zwischen sich nach Weise der Väter "
dem Frieden und der Bundesgenossenschaft und ihre eigenen Gesetze
und freie Verfassung behalten und im Besitz des Ihrigen verbleiben,
indem sie nach väterlicher Weise Recht sprechen lassen mit völliger
Gleichheit für Alle.?
Bundesgenossen sind, sollen gleich gehalten sein wie die Lakedämonier
selbst; und so sollen auch der Argiver Bundesgenossen gleich gehalten
sein den Argivern, behaltend, was ihnen gehört."
Lakedämonier und Argiver darüber Beschlüsse fassen, in der Weise, daß
sie allen Bundesgenossen nach Möglichkeit gerecht werden."
außerhalb.des Peloponnes, sei es wegen der Gränzen oder aus einer
andern Ursache, so soll im Wege Rechtens entschieden werden. Wenn
aber von den Städten der Bundesgenossen eine mit der andern Streit
hat, so sollen^ sie sich an eine Stadt wenden, welche ihnen beiden
Theilen gegenüber unparteiisch zu sein scheint. Zwischen den Bürgern
unter einander soll Recht gesprochen werden nach der Väter Weise.?!.
History of the Peloponnesian War. Thucydides. Adolf Wahrmund (Translator). Stuttgart. 1864.
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