„Sie behaupten zwar auch, vorher ein Schiedsgericht
vorgeschlagen zu haben. Aber ein solches Anerbieten darf doch nicht von
Seiten Desjenigen als redlich gemeint angesehen werden, der sich
bereits im Vortheil befindet ^)und aus seiner sicheren Stellung heraus eine
Entscheidung verlangt, sondern nur von denen, welche sich in Wort
und That mit den Andern auf gleichen Fuß stellen, bevor sie es noch
zum Kampfe kommen lassen. Diese aber sind mit dem berufenen
Vorschlag des Schiedsgerichtes nicht etwa ausgetreten, bevor sie noch jenen
Platz belagerten, sondern als sie schon sicher waren, daß wir nicht
mehr ruhig zusehen würden. Und nun kommen sie daher und haben
noch nicht genug daran, daß sie dort Unrecht gethan, sondern wollen
auch euch noch zu Bundesgenossen, d. h. zu Genossen ihres Frevels,
und wünshcen, daß ihr sie bei ihrer Feindschaft mit uns in euren
Schutz nehmet. Damals hätten sie kommen sollen, als sie noch Nichts
zu fürchten hatten, nicht aber jetzt, da wir von ihnen beleidigt sind,
und sie eben deshalb Gefahr lausen, so daß ihr ihnen also jetzt eure
Hilfe würdet zu Theil werden lassen, ohne früher ans ihrer Macht
Vortheil gezogen zu haben. Ohne an ihren Vergehungen betheiligt
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zu sein, würdet ihr euch damit doch dieselben Vorwürfe unserer Seits
zuziehen; aber nur, wenn ihr früher den Mitgenuß ihrer Macht
gehabt hättet, wäret ihr jetzt verbunden, die Folgen gemeinsam zu
tragen."