Notes on the current edition
History of the Peloponnesian War
1.
108) Zu dem Zerwürfnisse wegen Kerkyra'S (Kr.); vgl. Kap. 56 am
Anfang.
2.
109) Aegina ist eine kleine Insel von ungefähr Pf, Meilen Umfang
und unfruchtbarem Boden. Die Einwohner, dorischer Abkunft. legten sich
deßhalb auf Seeraub und später auf Handel, den sie sehr lebhaft betrieben. Auch
sandten sie Kolonien ans. so Kydone auf Kreta, AeginetiS in Paphlagonien,
eine in Umbrien. Die Insel zählte gegen 5000 Bürger, viele Fremde und
fast eine halbe Million Sklaven. Vor den Perserkriegen war ihre Flotte der
Athenischen überlegen, und auch noch bei Salamis zeichnete sie sich vorzüglich
aus. Später aber, als Athen ausschließlich zur Seemacht geworden war, ließ
seine Eifersucht die Unabhängigkeit Aegina's nicht mehr zu, und «57 v. Chr.
unterwarf es die Insel. Die Verfassung war früher eine aristokratische
gewesen.
3.
110) Beide Versammlungen — diese und die später nach Sparta berufene
— müssen ln unmittelbarer Aufeinanderfolge gleich nach der Schlacht bei
Potidäa Ot. 87, I (43l v. Chr.) zu Anfang des November stattgefunden haben,
vgl. I, 87, t!S, !2S. lllllrich, Beitr. zur Erkärl. d. Thuk. S. 46, ez bei
Kr., Krüger, histor. philol. Sind. I, S. 2lS.) — Versammlungen der pelo«
ponnesischen Verbündeten wurden entweder durch den Vorort Sparta berufen,
oder fanden, wie hier, auf Antrag der Verbündeten Statt, und zwar
gewöhnlich zu Sparta, ausnahmsweise auch anderswo MI, 8 zu Olympici. Jeder
Staat schickte Sendbote». Alle hatten gleiches Stimmrccht (I, I2S. litt.
V, 30), der Beschluß der Mehrheit war bindend für die Andern, nur nicht
für Sparta selbst, was aus den oben erzählten Verhandlungen hcrvorgchr,
ebenso, wie weder Oestreich noch Preußen sich in einigermaßen wichtigen
Dingen durch die Abstimmung des deutschen Bundes würden majorisiren
lassen. Sparta konnte aber einem Staate, der sich von einem
gemeinschaftlich beschlossenes Kriege ausschloß, eine Geldbuße auserlegen. Für
gemeinschaftlich galt der Beschluß nur, wenn Sparta beistimmte. Rechtsgleichheit
Verbündeter bei ungleichen Machtverhältnissen kann wohl auf dem Papier
stehen, ist aber in der That ein Unding. Gegenstände der Verhandlungen
waren: Krieg, Frieden. Verträge. Die Contingente der einzelnen Staaten
waren vertragsmäßig festgesetzt, und Sparta bestimmte, ob das Ganze oder
nur ein Theil zu stellen sei. Ebenso die Geldbeiträge. Vgl. Schvmann, G.
A. II, S. S» ff.
4.
111) Megara gehörte in der ältesten Zeit zu Attika, mußte aber,
seiner Lage auf dem JsthmoS wegen, der Zankapfel zwischen dem Peloponnes
und Attika werden. Nach dem Einfall der Oorier kam es an den Peloponnes
und zwar an Korinth, von wo auS eS wie eine Kolonie behandelt wurde, wie
eS sich denn auch an Korinthischen Kolonien, z. B. SyrakuS auf Sicilien, be,
theiligte. Später riß es sich im offenen Kampfe von Korinth loS und trat
alS selbständiges Glied in die Reihe der Dorischen Staaten. Nun sandte es
selbst Kolonien auS, nach Osten AstakoS in BIthynien, Chalkedvn am BosporoS,
Mesembria, Selymbria und besonders Byzanz; nach Sicilien TrogiloS, Tha«
psoS und Hybla oder Megara. Unter Spärca'S Hegemonie trat es dem
Peloponncsischen Bunde bei, blieb aber doch merkantilisch von Athen abhängig,
weßhalb dieses eS immer wieder an sich ziehen konnte, was ihm hinwiederum
5.
Thukydidet. l.
6.
5