um eure Bundesgenossenschaft stehen geblieben sind, sondern auch
behauptet haben, daß wir hart und ungerecht gegen sie verfahren, und
daß sie selbst gegen alles Recht mit Krieg überzogen werden, so müssen
auch wir uns zuerst über diese beiden Punkte auslassen, ehe wir zum
eigentlichen Zweck unserer Rede kommen, damit ihr von vorn herein
deutlich seht, was wir wollen, und damit wir euch triftige Gründe an
die Hand geben. Dieser Ansuchen zurückzuweisen. Wie sie sagen,
hätte sie die Klugheit bewogen, sich mit Niemanden in ein Bündniß
einzulassen, aber das ist nur aus bösem Willen, nicht aus
rühmenswerther Gesinnung geshcehen. Sie konnten zu ihren Schändlichkeiten
keine Gehilfen und keine Zeugen brauchen und wollten sich durch
Zuziehung Anderer keiner Beschämung aussetzen. Auch gibt ihnen die
Lage ihres Inselstaates eine unabhängige Stellung und gestattet ihnen,
in eigener Person über Diejenigen Richter zu sein, denen sie selbst
Unrecht zufügen, ohne sich an Verträge binden zu müssen. Denn sie
selbst besuchen mit ihren Schiffen Niemanden, wohl aber sind
Andere oft genöthigt, bei ihnen Zuflucht zu suchen ^). Das ist der
Grund ihrer gerühmten Zurückhaltung von fremder
Bundesgenoffenschast. Sie wollen nicht, wie sie vorschützen, an fremdem Unrecht
unbetheiligt bleiben, sondern auf eigene Rechnung Unrecht ausüben und,
wo sie die Macht dazu in Händen haben, Gewalt brauchen, wo es
aber heimlich geschehen kann. Andere Übervortheilen; in jedem Fall
aber wollen sie keiner Beschämung ausgesetzt sein, wenn sie irgendwo
Raub verübt haben. Wären sie rechtliche Leute, wie sie sich
rühmen, so könnten sie durch Rechtgeben und Nehmen ihre Tugend
um so Heller leuchten lassen, je unangreifbarer ihre Stellung nach
Außen ist.
History of the Peloponnesian War. Thucydides. Adolf Wahrmund (Translator). Stuttgart. 1864.
Sponsored by University of Leipzig.
Funding provided by European Social Fund Saxony.